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Beantragung Reha-Maßnahmen

Infarktpatienten haben ein Recht auf Reha

Nach einem Herzinfarkt und einem Schlaganfall steht jedem Patienten eine Anschlussheilbehandlung (AHB) zu. Auch nach einer Operation an Arm- oder Beingefäßen verschreibt der Arzt meist eine Rehabilitation. Die Heilbehandlung schließt sich direkt an den Krankenhausaufenthalt an. Den Antrag inklusive medizinischem Gutachten stellt der Arzt im Krankenhaus.

Anschließend bekommt ihn der Sozialdienst des Krankenhauses. Dieser kontrolliert, ob die Reha-Klinik freie Betten hat und prüft, ob die Kostenträger den Aufenthalt zahlen. Bei Erwerbstätigen übernimmt die Kosten der Reha die Rentenversicherung, bei nicht Erwerbstätigen die Krankenkasse.

Da grundsätzlich jedem Patienten mit Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Reha-Behandlung zusteht, dauert es meist nicht lange, bis der Antrag bewilligt ist. Denn die Kostenträger müssen nicht langwierig prüfen, ob die Reha auch wirklich notwendig ist. Auch Patienten mit einer Verschlusskrankheit der Extremitäten haben nach einer Ballondilatation oder einer Bypass-Operation Anspruch auf Rehabilitation.

Der Patient sucht die Reha-Klinik zusammen mit dem Arzt aus, der ihm eine Reihe von Einrichtungen vorschlägt. Auf Wunsch kann er sich - sofern sein Zustand dies zulässt - auch in einer Tagesklinik behandeln lassen.

Wenn der Patient zwar gefäßkrank ist, aber noch keinen Infarkt, Schlaganfall oder akuten Verschluss der Extremitäten erlitten hat, kann der Arzt ebenfalls einen Reha-Aufenthalt oder aber eine Kur verschreiben. Im Gegensatz zur Anschlussheilbehandlung prüft der medizinische Dienst des jeweiligen Kostenträgers in diesem Fall, ob die Behandlung wirklich notwendig ist. Bis der Aufenthalt genehmigt wird, können bis zu sechs Wochen verstreichen.


Autor: BSMO Redaktion
Stand: 27-09-2002




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